FahrlG2018DV

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Vom 2.1.2018

Zuletzt geändert am 18.3.2022

Anlage 1.1

(zu § 2 Absatz 1) Anwärterschein Fahrlehrer


Zusammenhängend auf Neobondpapier in einer Stärke von 150 g/m2 ohne optische Aufheller, Farbe weiß, Breite 222 mm, Höhe 105 mm. In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:

    1.
  • als Wasserzeichen das gesetzlich für die Bundesdruckerei geschützte Motiv „Stilisierter Bundesadler“,
  • 2.
  • nur unter UV-Licht sichtbare rot und blau fluoreszierende Melierfasern,
  • 3.
  • chemische Reagenzien.

Vorderseite

(nicht wiedergegeben)

Rückseite

(nicht wiedergegeben)