FahrlG2018DV

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Vom 2.1.2018

Zuletzt geändert am 18.3.2022

§ 7

Preisaushang

Für den nach § 32 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes vorgeschriebenen Aushang ist das Muster nach Anlage 4 zu verwenden.