EWPBG

Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz

Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme

Vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2560, 2894)

Zuletzt geändert am 26.7.2023 (BGBl. I S. Nr. 202)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
Teil 2
Entlastung der Letztverbraucher und Kunden
Kapitel 1
Entlastung der mit leitungsgebundenem Erdgas belieferten Letztverbraucher
§ 3Entlastung der mit leitungsgebundenem Erdgas belieferten Letztverbraucher
Kapitel 2
Entlastung der Kunden von Wärmeversorgungsunternehmen
§ 11Entlastung mit Wärme belieferter Kunden
Kapitel 3
Höchstgrenzen der Entlastungsbeträge und Selbsterklärung
§ 18Höchstgrenzen
Teil 3
Erstattung der Entlastungen zugunsten der Lieferanten
§ 31Erstattungsanspruch des Lieferanten
Teil 4
Bußgeldvorschriften, Verordnungsermächtigung, Evaluierung
§ 38Bußgeldvorschriften

§ 28

Unpfändbarkeit

1 Unpfändbar sind

1. Ansprüche der Letztverbraucher auf Gutschrift des Entlastungsbetrags nach den §§ 3 und 5,
2. Ansprüche der Kunden auf Gutschrift des Entlastungsbetrags nach den §§ 11 und 13 und
3. Ansprüche der Mieter und Wohnungseigentümer auf Weitergabe der Entlastung im Rahmen der Heizkostenabrechnung oder Jahresabrechnung nach § 26.
2 Eine Saldierung durch Lieferanten, Gemeinschaften der Wohnungseigentümer und Vermieter im Rahmen der jeweiligen Kostenabrechnungen mit den in Satz 1 genannten Ansprüchen ist zulässig.

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