EWKVerbotsV

Einwegkunststoffverbotsverordnung

Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff

Vom 20.1.2021

§ 1

Anwendungsbereich

1Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff. 2Diese Verordnung gilt unabhängig davon, ob die Produkte als Verpackungen nach § 3 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes in Verkehr gebracht werden oder nicht.