Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten
Vom
24.6.2021
§ 6
Inkrafttreten
1Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 3. Juli 2021 in Kraft.
2Erfolgt die Verkündung nach dem 3. Juli 2021, tritt die Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.