Gesetz über den Einwegkunststofffonds
Vom 11.5.2023
Zuletzt geändert am 11.5.2023
Das Umweltbundesamt untersteht hinsichtlich der ihm nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.