Anlage
(zu § 4 Abs. 1 Nr. 3)
Die Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten;
- 2.
- eine für die eindeutige Bestimmung des Produkts hinreichend ausführliche Beschreibung;
- 3.
- gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
- 4.
- gegebenenfalls die sonstigen angewandten technischen Normen und Spezifikationen;
- 5.
- gegebenenfalls die Erklärung der Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, die die CE-Kennzeichnung vorsehen;
- 6.
- Name und Unterschrift der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten zeichnungsberechtigten Person.