Vom 27.7.1988
Neugefasst am 2.5.1994
Zuletzt geändert am 11.8.2023
Hat ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten, so wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe „Wahlschein“ oder „W“ eingetragen.