EuGVVO

Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung

Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Vom 12.12.2012 (ABl. vom 20.12.2012 L 351, S. 1–32)

Zuletzt geändert am 30.9.2016 (ABl. vom 30.9.2016 L 264/43)

Geltungsbereich: Europa (EU)

[Erwägungsgründe]
(1)
Kapitel I
ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Art. 1
Kapitel II
ZUSTÄNDIGKEIT
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Art. 4
Abschnitt 2
Besondere Zuständigkeiten
Art. 7
Abschnitt 3
Zuständigkeit für Versicherungssachen
Art. 10
Abschnitt 4
Zuständigkeit bei Verbrauchersachen
Art. 17
Abschnitt 5
Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge
Art. 20
Abschnitt 6
Ausschließliche Zuständigkeiten
Art. 24
Abschnitt 7
Vereinbarung über die Zuständigkeit
Art. 25
Abschnitt 8
Prüfung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit des Verfahrens
Art. 27
Abschnitt 9
Anhängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren
Art. 29
Abschnitt 10
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
Art. 35
Kapitel III
ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG
Abschnitt 1
Anerkennung
Art. 36
Abschnitt 2
Vollstreckung
Art. 39
Abschnitt 3
Versagung der Anerkennung und Vollstreckung
Art. 45
Unterabschnitt 2
Versagung der Vollstreckung
Art. 46
Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften
Art. 52
Kapitel IV
ÖFFENTLICHE URKUNDEN UND GERICHTLICHE VERGLEICHE
Art. 58
Kapitel V
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
Art. 61
Kapitel VI
ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN
Art. 66
Kapitel VII
VERHÄLTNIS ZU ANDEREN RECHTSINSTRUMENTEN
Art. 67
Kapitel VIII
SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Art. 74

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