Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung
Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Vom
12.12.2012
Zuletzt geändert am
30.9.2016
Abschnitt 3
Zuständigkeit für Versicherungssachen
Art. 10
Für Klagen in Versicherungssachen bestimmt sich die Zuständigkeit unbeschadet des Artikels 6 und des Artikels 7 Nummer 5 nach diesem Abschnitt.