EU-DBA-SBG

EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union

Vom 10.12.2019

§ 14

Informationsersuchen

1Sofern die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland es für erforderlich hält, kann sie die betroffene Person auch im Rahmen des Verständigungsverfahrens um zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Streitfrage ersuchen. 2§ 7 Absatz 2 gilt entsprechend. 3Der Ablauf der Einigungsfrist nach § 13 wird durch das Informationsersuchen nicht gehemmt.