EStSchlEV

Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung

Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2021, 2022 und 2023

Vom 21.9.2020

§ 5

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.