Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2021, 2022 und 2023
Vom 21.9.2020
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.