EStG

Einkommensteuergesetz

Vom 16.10.1934

Neugefasst am 8.10.2009

Zuletzt geändert am 16.1.2026

§ 83

Altersvorsorgezulage

In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.