EStG

Einkommensteuergesetz

Vom 16.10.1934

Neugefasst am 8.10.2009

Zuletzt geändert am 16.1.2026

§ 80

Anbieter

Anbieter im Sinne dieses Gesetzes sind Anbieter von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie die in § 82 Absatz 2 genannten Versorgungseinrichtungen.