Vom 16.10.1934
Neugefasst am 8.10.2009
Zuletzt geändert am 2.12.2024
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.