Vom 16.10.1934
Neugefasst am 8.10.2009
Zuletzt geändert am 16.1.2026
Auf die Mobilitätsprämie sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung mit Ausnahme des § 163 der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.