EStG

Einkommensteuergesetz

Vom 16.10.1934

Neugefasst am 8.10.2009

Zuletzt geändert am 2.12.2024

§ 102

Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1.