EStDV

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Vom 21.12.1955

Neugefasst am 10.5.2000

Zuletzt geändert am 19.12.2025

§ 8

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

1Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder ihr Wert nicht mehr als 40 000 Euro beträgt. 2In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden.