ESanMV

Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung

Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes

Vom 2.1.2020

Zuletzt geändert am 19.12.2022

§ 4

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. 2Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.