ErwSÜAG

Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz

Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen

Vom 17.3.2007

Zuletzt geändert am 4.5.2021

§ 5

Justizverwaltungsverfahren; Vergütung für Übersetzungen

1Die Tätigkeit der Zentralen Behörde gilt als Justizverwaltungsverfahren. 2Die Höhe der Vergütung für die von der Zentralen Behörde veranlassten Übersetzungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.