ERVDPMAV

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt

Vom 25.2.2026

§ 3

Einreichung während einer Anhörung oder mündlichen Verhandlung

(1) Während einer Anhörung oder einer mündlichen Verhandlung können elektronische Dokumente über eine vom Deutschen Patent- und Markenamt hierfür zur Verfügung gestellte digitale Austauschplattform eingereicht und den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden.

(2) Der Zugang zur digitalen Austauschplattform erfordert einen Identitätsnachweis der Verfahrensbeteiligten.