EnWG

Energiewirtschaftsgesetz

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

Vom 7.7.2005

Zuletzt geändert am 29.3.2026

§ 28e

Grundsätze der Netzkostenermittlung

Für die Ermittlung der Netzkosten für die Errichtung und den Betrieb von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen sind die Grundsätze des § 21 Absatz 2 anzuwenden.