EnVKG

Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz

Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen

Vom 10.5.2012

Zuletzt geändert am 16.7.2021

Anlage 3

(zu § 16 Absatz 2) Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung


Ab den folgenden Jahren kann das Etikett durch die in § 16 Absatz 1 genannten Berechtigten auf Heizgeräte der nachstehenden Baujahre angebracht werden:

laufende Nummerab dem JahrEtikettierung auf Heizgeräten der Baujahre
1.2016bis einschließlich 1986
2.2017bis einschließlich 1991
3.2018bis einschließlich 1993
4.2019bis einschließlich 1995
5.2020bis einschließlich 1997
6.2021bis einschließlich 2001
7.2022bis einschließlich 2005
8.2023bis einschließlich 2008
9.2024ab 2009, sofern sie mindestens 15 Jahre alt sind