EnVKG

Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz

Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Personenkraftwagen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen

Vom 10.5.2012

Zuletzt geändert am 20.7.2026

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1

Anwendungsbereich

(1) 1Dieses Gesetz ist anzuwenden für die Kennzeichnung von neu in Verkehr gebrachten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen sowie Kohlendioxid-Emissionen mittels Verbrauchskennzeichnung, sonstigen Produktinformationen und Angaben in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen. 2Neben den Angaben im Sinne des Satzes 1 sind auch Angaben über die Auswirkungen von Produkten auf den Verbrauch an Energie und auf andere wichtige Ressourcen vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes erfasst.

(2) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf

1. gebrauchte Produkte,
2. Etiketten, Beschriftungen, Leistungsschilder oder sonstige Informationen und Zeichen, die aus Sicherheitsgründen an Produkten angebracht werden, und
3. Produkte, die ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind.