Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Vom 26.8.2022
Zuletzt geändert am 13.2.2023
Diese Verordnung regelt Energieeinsparmaßnahmen für Wohnräume, Schwimm- oder Badebecken, Nichtwohngebäude und Baudenkmäler sowie für Unternehmen.