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Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

Vom 26.8.2022

Zuletzt geändert am 13.2.2023

§ 1

Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt Energieeinsparmaßnahmen für Wohnräume, Schwimm- oder Badebecken, Nichtwohngebäude und Baudenkmäler sowie für Unternehmen.