EMVG

Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz

Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln

Vom 14.12.2016

Zuletzt geändert am 23.6.2021

Unterabschnitt 3
Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren

§ 30

Zwangsgeld

Die Bundesnetzagentur kann zur Durchsetzung der Anordnungen nach den §§ 23, 24, 27 Absatz 1 und 2, § 28 Absatz 2, § 29 und der Anordnungen aufgrund der Verordnung nach § 27 Absatz 5 ein Zwangsgeld von bis zu fünfhunderttausend Euro festsetzen und vollstrecken.