eKFV

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr

Vom 6.6.2019

Zuletzt geändert am 10.6.2024

§ 9

Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung

Wer ein Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr führt, unterliegt den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nach Maßgabe der nachfolgenden §§ 10 bis 13.