Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
Vom
6.6.2019
Zuletzt geändert am
10.6.2024
§ 9
Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung
Wer ein Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr führt, unterliegt den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nach Maßgabe der nachfolgenden §§ 10 bis 13.