eKFV

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr

Vom 6.6.2019

Zuletzt geändert am 10.6.2024

§ 3

Berechtigung zum Führen

Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.