EinwV

Einwilligungsverwaltungsverordnung

Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Vom 6.2.2025

§ 13

Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung

Die zuständige Stelle führt ein öffentliches Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung.