EinSiG

Einlagensicherungsgesetz

Vom 28.5.2015 (BGBl. I S. 786)

Zuletzt geändert am 12.5.2021 (BGBl. I S. 990)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Sicherungspflicht der Institute
Teil 2
Entschädigung der Einleger
Kapitel 1
Entschädigungsanspruch
§ 5Rechtsanspruch auf Entschädigung
Kapitel 2
Eintritt des Entschädigungsfalls
§ 10Eintritt und Feststellung des Entschädigungsfalls
Teil 3
Einlagensicherungssysteme
Kapitel 1
Finanzierung und Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme und Verwendung ihrer Mittel
§ 17Finanzierung und Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme
Kapitel 2
Gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
Abschnitt 1
Errichtung gesetzlicher Entschädigungseinrichtungen; Zuordnung der CRR-Kreditinstitute
§ 22Gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
Abschnitt 2
Beitragspflicht; Deckung des Mittelbedarfs durch Beiträge und Zahlungen
§ 26Pflicht zur Leistung von Jahresbeiträgen und einmaligen Zahlungen
Abschnitt 3
Prüfung der CRR-Kreditinstitute durch gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
§ 34Informationspflichten der CRR-Kreditinstitute
Abschnitt 4
Ausschluss aus der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung und Verwaltungsverfahren
§ 41Ausschluss aus der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung; Rechtsfolgen
Kapitel 3
Als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme
Abschnitt 1
Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme und laufende Pflichten
§ 43Voraussetzungen für die Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme
Abschnitt 2
Mindestanforderungen an die Satzung; Ausscheiden eines CRR-Kreditinstituts aus einem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystem
§ 47Anforderungen an die Satzung und Satzungsänderung; Ausscheiden eines CRR-Kreditinstituts aus einem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystem
Abschnitt 3
Stützungsmaßnahmen durch anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme
§ 49Stützungsmaßnahmen anerkannter institutsbezogener Sicherungssysteme
Kapitel 4
Aufsicht und Prüfungsrechte
§ 50Aufsicht über Einlagensicherungssysteme
Kapitel 6
Bußgeldvorschriften
§ 60Bußgeldvorschriften
Teil 4
Institutsbezogene Sicherungssysteme und Einlagensicherungssysteme ohne Anerkennung
§ 61Anforderungen an nicht anerkannte Systeme

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