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EinSiG
Einlagensicherungsgesetz
Vom 28.5.2015 (BGBl. I S. 786)
Zuletzt geändert am 12.5.2021 (BGBl. I S. 990)
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Sicherungspflicht der Institute
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Informationen für den Einleger über die Einlagensicherung
§ 4
Information für den Einleger und Kündigungsrecht bei Umwandlung
Teil 2
Entschädigung der Einleger
Kapitel 1
Entschädigungsanspruch
§ 5
Rechtsanspruch auf Entschädigung
§ 6
Nicht entschädigungsfähige Einlagen
§ 7
Umfang und Berechnung des Entschädigungsanspruchs
§ 8
Deckungssumme
§ 9
Verjährung des Entschädigungsanspruchs; Rechtsweg
Kapitel 2
Eintritt des Entschädigungsfalls
§ 10
Eintritt und Feststellung des Entschädigungsfalls
§ 11
Bekanntgabe der Feststellung des Entschädigungsfalls; Unterrichtung des Einlagensicherungssystems
Kapitel 3
Entschädigungsverfahren
§ 12
Unterrichtung der Einleger über den Eintritt des Entschädigungsfalls
§ 13
Im Entschädigungsverfahren zu verwendende Sprachen
§ 14
Prüfung und Erfüllung der Entschädigungsansprüche
§ 15
Ausschluss, Aufschub und Aussetzung der Entschädigung
§ 16
Forderungsübergang bei Entschädigung
Teil 3
Einlagensicherungssysteme
Kapitel 1
Finanzierung und Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme und Verwendung ihrer Mittel
§ 17
Finanzierung und Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme
§ 18
Verfügbare Finanzmittel
§ 19
Beitragsberechnung; Methoden der Beitragsbemessung
§ 20
Verwendung der verfügbaren Finanzmittel
§ 21
Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Kapitel 2
Gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
Abschnitt 1
Errichtung gesetzlicher Entschädigungseinrichtungen; Zuordnung der CRR-Kreditinstitute
§ 22
Gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
§ 23
Verordnungsermächtigung
§ 24
Zuordnung der CRR-Kreditinstitute zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung
§ 25
Rechtsfolgen bei Wechsel der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung
§ 25a
Verordnungsermächtigung zur Aufhebung der Beleihung und zur Rückgängigmachung der Errichtung
Abschnitt 2
Beitragspflicht; Deckung des Mittelbedarfs durch Beiträge und Zahlungen
§ 26
Pflicht zur Leistung von Jahresbeiträgen und einmaligen Zahlungen
§ 27
Pflicht zur Leistung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen
§ 28
Feststellung des Mittelbedarfs im Entschädigungsfall
§ 29
Deckung des Mittelbedarfs durch Sonderbeiträge
§ 30
Deckung des Mittelbedarfs durch Kredit; Sonderzahlungen
§ 31
Berichtspflicht; Erstattung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen; Rückflüsse aus Insolvenzverfahren
§ 32
Sofortige Vollziehbarkeit; Zwangsvollstreckung
§ 32a
Inanspruchnahme einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung im Rahmen einer Abwicklung
§ 33
Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3
Prüfung der CRR-Kreditinstitute durch gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
§ 34
Informationspflichten der CRR-Kreditinstitute
§ 35
Prüfung der CRR-Kreditinstitute
§ 36
Durchführung der Prüfung
§ 37
Bericht über das Ergebnis der Prüfung
§ 38
Kosten der Prüfung; Kosten des Entschädigungsverfahrens
§ 39
Pflicht der CRR-Kreditinstitute zur Berichterstattung über Mängelbeseitigung
§ 40
Unterrichtung der Bundesanstalt
Abschnitt 4
Ausschluss aus der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung und Verwaltungsverfahren
§ 41
Ausschluss aus der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung; Rechtsfolgen
§ 42
Zwangsmittel
Kapitel 3
Als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme
Abschnitt 1
Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme und laufende Pflichten
§ 43
Voraussetzungen für die Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme
§ 44
Anerkennungsantrag
§ 45
Anzeigepflichten
§ 46
Widerruf der Anerkennung; Rechtsfolgen
Abschnitt 2
Mindestanforderungen an die Satzung; Ausscheiden eines CRR-Kreditinstituts aus einem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystem
§ 47
Anforderungen an die Satzung und Satzungsänderung; Ausscheiden eines CRR-Kreditinstituts aus einem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystem
§ 48
Beitragserhebung anerkannter institutsbezogener Sicherungssysteme
Abschnitt 3
Stützungsmaßnahmen durch anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme
§ 49
Stützungsmaßnahmen anerkannter institutsbezogener Sicherungssysteme
Kapitel 4
Aufsicht und Prüfungsrechte
§ 50
Aufsicht über Einlagensicherungssysteme
§ 51
Prüfung durch die Bundesanstalt
§ 52
Prüfung der Einlagensicherungssysteme
§ 53
Prüfungsbericht
§ 54
Prüfung der Systeme durch Stresstests
§ 55
Prüfung durch den Bundesrechnungshof
Kapitel 5
Zusammenarbeit mit anderen Einlagensicherungssystemen
§ 56
Zweigniederlassungen von inländischen CRR-Kreditinstituten in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 57
Zweigniederlassungen von CRR-Kreditinstituten mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 58
Beitragszahlung bei Übertragung von Tätigkeiten eines CRR-Kreditinstituts
§ 59
Zweigstellen von CRR-Kreditinstituten mit Sitz in einem Drittland
Kapitel 6
Bußgeldvorschriften
§ 60
Bußgeldvorschriften
Teil 4
Institutsbezogene Sicherungssysteme und Einlagensicherungssysteme ohne Anerkennung
§ 61
Anforderungen an nicht anerkannte Systeme
Teil 5
Schlussvorschriften
§ 62
Nichtanwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 63
Übergangsregelung
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