EinSiG

Einlagensicherungsgesetz

Vom 28.5.2015

Zuletzt geändert am 12.5.2021

§ 16

Forderungsübergang bei Entschädigung

Soweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über.