Bundesrecht wird wie folgt geändert:
Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1809)
In § 1 Abs. 1 werden nach dem Wort „Flughäfen“ die Worte „Berlin-Schönefeld,“, nach dem Wort „Bremen“ das Wort „Dresden,“, nach dem Wort „Düsseldorf“ das Wort „Erfurt,“ und nach den Worten "Köln/Bonn" das Wort „Leipzig,“ eingefügt.