Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Vom
31.8.1990
Zuletzt geändert am
15.8.2022
Art. 2
Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit
(1)
1Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.
2Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden.
(2)
Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.