Vom 15.12.1995
Neugefasst am 26.3.1997
Zuletzt geändert am 18.7.2014
1Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. 2Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten.