Vom 15.12.1995
Neugefasst am 26.3.1997
Zuletzt geändert am 18.7.2014
Ergibt sich auf Grund der Neufestsetzung eine Minderung der Eigenheimzulage oder wird die Festsetzung aufgehoben, sind überzahlte Beträge innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zurückzuzahlen.