EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Vom 18.8.1896

Neugefasst am 21.9.1994

Zuletzt geändert am 3.2.2026

Fünfter Abschnitt
Außervertragliche Schuldverhältnisse

Art. 27–37

(weggefallen)