EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Vom 18.8.1896

Neugefasst am 21.9.1994

Zuletzt geändert am 23.10.2024

Art. 250 § 5

Gestaltung des Vertrags

Der Pauschalreisevertrag muss in einfacher und verständlicher Sprache abgefasst und, sofern er schriftlich geschlossen wird, leserlich sein.