EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Vom 18.8.1896 (RGBl. S. 604)

Neugefasst am 21.9.1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 S. 1061)

Zuletzt geändert am 23.10.2024 (BGBl. I S. Nr. 323)

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Erstes Kapitel
Inkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff
Art. 1
Zweites Kapitel
Internationales Privatrecht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Art. 3Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen
Zweiter Abschnitt
Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte
Art. 7Rechts- und Geschäftsfähigkeit
Dritter Abschnitt
Familienrecht
Art. 13Eheschließung
Vierter Abschnitt
Erbrecht
Art. 25Rechtsnachfolge von Todes wegen
Fünfter Abschnitt
Außervertragliche Schuldverhältnisse
Art. 27–37(weggefallen)
Sechster Abschnitt
Sachenrecht
Art. 43Rechte an einer Sache
Siebter Abschnitt
Besondere Vorschriften zur Durchführung und Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen der Europäischen Union
Erster Unterabschnitt
Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007
Art. 46aUmweltschädigungen
Zweiter Unterabschnitt
Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen im Verbraucherschutz
Art. 46bVerbraucherschutz für besondere Gebiete
Dritter Unterabschnitt
Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008
Art. 46dPflichtversicherungsverträge
Vierter Unterabschnitt
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010
Art. 46eRechtswahl
Drittes Kapitel
Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens
Art. 47Vor- und Familiennamen
Zweiter Teil
Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen
Art. 50
Dritter Teil
Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
Art. 55
Vierter Teil
Übergangsvorschriften
Art. 153–156(weggefallen)
Fünfter Teil
Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
Art. 219Übergangsvorschrift zum Gesetz vom 8. November 1985 zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts
Sechster Teil
Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Art 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Art. 230Inkrafttreten
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Art. 233 § 1Besitz
Zweiter Abschnitt
Abwicklung der Bodenreform
Art. 233 § 11Grundsatz
Siebter Teil
Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten
Art. 238Datenverarbeitung und Auskunftspflichten für qualifizierte Mietspiegel
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Art. 248 § 1Konkurrierende Informationspflichten
Abschnitt 2
Zahlungsdiensterahmenverträge
Art. 248 § 3Besondere Form
Abschnitt 3
Einzelzahlungsverträge
Art. 248 § 12Besondere Form
Abschnitt 4
Informationspflichten von Zahlungsempfängern, Bargeldabhebungsdienstleistern und Dritten
Art. 248 § 17Informationspflichten des Zahlungsempfängers

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