EGAO

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

Vom 14.12.1976

Zuletzt geändert am 23.10.2024

Art. 98

Soweit in Rechtsvorschriften auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung.