Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
Vom
2.12.2016
Zuletzt geändert am
13.7.2026
§ 30
Zugänglichkeit privater Regelwerke
1Die bezeichneten DIN-Normen können bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin bezogen werden.
2Sie sind bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.