Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Vom 21.7.2014
Zuletzt geändert am 21.2.2025
Die Bundesnetzagentur berichtet der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2024 und dann jährlich über Erfahrungen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes zur Sicherung der Bürgerenergie und der Bürgerbeteiligung.