Gesetz über Europäische Betriebsräte
Vom 28.10.1996
Neugefasst am 7.12.2011
Zuletzt geändert am 16.9.2022
Gehören einer gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe ein oder mehrere gemeinschaftsweit tätige Unternehmen an, wird ein Europäischer Betriebsrat nur bei dem herrschenden Unternehmen errichtet, sofern nichts anderes vereinbart wird.