EBRG

Europäische Betriebsräte-Gesetz

Gesetz über Europäische Betriebsräte

Vom 28.10.1996 (BGBl. I S. 1548)

Neugefasst am 7.12.2011 (BGBl. I S. 2650)

Zuletzt geändert am 16.9.2022 (BGBl. I S. 1454)

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
Zweiter Teil
Besonderes Verhandlungsgremium
§ 8Aufgabe
Dritter Teil
Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
§ 17Gestaltungsfreiheit
Vierter Teil
Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
Erster Abschnitt
Errichtung des Europäischen Betriebsrats
§ 21Voraussetzungen
Zweiter Abschnitt
Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats
§ 25Konstituierende Sitzung, Vorsitzender
Dritter Abschnitt
Mitwirkungsrechte
§ 29Jährliche Unterrichtung und Anhörung
Vierter Abschnitt
Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung
§ 32Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern
Fünfter Teil
Gemeinsame Bestimmungen
§ 34Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Sechster Teil
Bestehende Vereinbarungen
§ 41Fortgeltung
Siebter Teil
Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 41aBesondere Regelungen für Besatzungsmitglieder von Seeschiffen

Teste LX Pro.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Teste LX Pro auf all deinen Geräten – kostenlos und unverbindlich.
  • Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Der Probemonat endet automatisch.
Jetzt Probemonat starten ×

Alle Gesetze.
Ein Preis.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Mit LX Pro Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Zugang endet automatisch – keine Kündigung nötig.
LX Pro aktivieren ×