EBewMG

Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz

Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln

Vom 10.3.2026

§ 14

Gerichtliche Entscheidung

(1) Das Gericht prüft im Fall Europäischer Herausgabeanordnungen, ob die Voraussetzungen für den Erlass gemäß Artikel 4 Absatz 1, 2, 4 und 5 sowie Artikel 5 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023 erfüllt sind.

(2) Liegen die Voraussetzungen nicht vor, stellt das Gericht die Rechtswidrigkeit fest und hebt die Europäische Herausgabeanordnung auf.