EAMIV

Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung

Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vom 1.8.2019 (BGBl. I S. 1110)

Zuletzt geändert am 19.4.2023 (BGBl. I S. Nr. 104)

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