EAG-BehandV

Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung

Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Vom 21.6.2021

Zuletzt geändert am 30.9.2025

§ 6

Anforderungen an die Behandlung von Leiterplatten

Aluminium-Kühlkörper ab einer Masse von 100 Gramm aus den gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Nummer 4 entfernten Leiterplatten sind vor dem metallurgischen Prozess zu entfernen und einem Recycling zuzuführen, sofern durch die Entfernung nur geringfügige Edelmetallverluste entstehen.