Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen
Vom
26.5.2017
Zuletzt geändert am
10.8.2021
Anlage 8
(zu § 11 Satz 2)
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
1.
Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
2.
Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
3.
zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
4.
Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zum Aufbringen von Gülle,