Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen
Vom
26.5.2017
Zuletzt geändert am
10.8.2021
§ 11
Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen
1Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
2Das Aufbringen von Stoffen nach Satz 1 mit Geräten nach Anlage 8 ist verboten.