DüV

Düngeverordnung

Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen

Vom 26.5.2017

Zuletzt geändert am 11.12.2024

§ 11

Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen

1Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. 2Das Aufbringen von Stoffen nach Satz 1 mit Geräten nach Anlage 8 ist verboten.