DVLStHV

Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Vom 15.7.1975

Zuletzt geändert am 12.7.2017

§ 5a

Ablehnung der Eintragung

Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.