Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
Vom
15.7.1975
Zuletzt geändert am
12.7.2017
§ 5a
Ablehnung der Eintragung
Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.