DSA

Gesetz über digitale Dienste

Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG

Vom 27.10.2022

Zuletzt geändert am 16.3.2026 ; 11.2.2026 ; 5.11.2025 ; 1.12.2022

Art. 92

Bevorstehende Anwendung für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen

Diese Verordnung gilt für Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen, die gemäß Artikel 33 Absatz 4 benannt wurden, ab dem Datum vier Monaten nach der Mitteilung an den betreffenden Anbieter gemäß Artikel 33 Absatz 6, wenn dieses Datum vor dem 17. Februar 2024 liegt.